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10.01.2012 PETITION - Ihre Unterstützung ist gefragt!
Hausangestellte müssen durch das Arbeitsrecht geschützt werden. Die neue Konvention der Internationalen Arbeitsorganisation (Englische Abkürzung: ILO) Nr. 189 legte am 16. Juni 2011 fest, „dass Hausangestellte die gleichen Arbeitsrechte genießen wie andere Arbeitnehmer. Dazu gehören begrenzte Arbeitszeiten, mindestens ein voller freier Tag pro Woche, keine Bezahlung allein in Form von Sachbezügen, die klare Regelung der Arbeitsbedingungen sowie die Einhaltung der Kernarbeitsnormen, zu denen auch das Recht auf gewerkschaftliche Organisation und Tarifverhandlungen gehört.“
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